Beitrag Aktuelles:
13.11.2013
Das Bundeskinderschutzgesetz stärkt die Beratungs-und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen und fordert die Erarbeitung von Partizi-pations- und Beschwerdeverfahren in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Worauf kommt es an, damit Kinder dies in Anspruch nehmen können? Wie kann man mit Kindern reden? Was braucht es an Haltung und Konzepten in Institutionen, damit Kinder sich wirklich ernst genommen fühlen, ermutigt sind, sich zu beteiligen und offen sein können auch für die Thematisierung schwieriger Fragen und Probleme? Institutionen sind gehalten, Standards zu definieren und Vorgehensweisen zu erarbeiten, die Kinderfreundlichkeit realisieren und gewährleisten. Konkret geht es:
Im Rahmen seines 5. Fachtages macht das Kinderschutz-Zentrum Köln diese neue Aufgabe für alle Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zum Thema, insbesondere im Hinblick auf die direkte Kommunikation und den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
Heinz Kindler, Fachpsychologe für Rechtspsychologie und langjähriger Mitarbeiter im Deutschen Jugendinstitut(DJI) München, ging in seinem Vortrag auf vier Arten von Gesprächen mit Kindern ein:
Die aufgeworfenen Fragen und Themen wurden dann im Rahmen von vier Arbeitsgruppen mit Ihnen diskutiert und für Ihre jeweilige Arbeitsrealität geprüft.
Flyer Fachtag 2013
Vortrag Kindler Fachtag 2013
Workshop 4 Blum-Maurice/Herrmann
Tagungsbericht Fachtag 2013
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