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29.04.2020

Kinder in der Corona-Pandemie – Tag für gewaltfreie Erziehung 30. April 2020

Poster 20 Jahre Recht auf gewalftreie Erziehung
Poster 20 Jahre Recht auf gewaltfreie Erziehung

20 Jahre Recht auf gewaltfreies Aufwachsen 2000-2020 – Tag für gewaltfreie Erziehung

Zum Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April 2020 ist der Kinderschutzbund Köln in Sorge um Kinder und Familien. Neben dem generellen Bedarf nach konsequenten Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche birgt die aktuelle Situation besondere Risiken für eine Zunahme von Gewalt. Auch wenn bislang keine faktischen Hinweise auf eine Zunahme zu verzeichnen sind – Experten sind sich einig: Die bestehenden Einschränkungen im Lebensalltag von Kindern und Familien bedeuten erhebliche neue Belastungen und können bestehende Belastungen verstärken.

„Die reduzierte Begleitung durch Schule und Kindertagesstätte wirkt nicht nur als fehlendes Bildungsangebot. Erzieher*innen und Lehrer*innen sind häufig vertraute Bezugspersonen von Kindern, die diesen zur Zeit nur sehr eingeschränkt zur Seite stehen können. In Sorge um Gewalt in der Erziehung sind sie wichtige Multiplikator*Innen, die Hilfen wie Beratungsstellen oder das Jugendamt einbeziehen“, betont Maria Große Perdekamp als Fachliche Leiterin des Kinderschutzbundes Köln.

Die Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie werden vom Kinder-schutzbund ausdrücklich unterstützt. Dennoch zeigen sich Kinderschützer*innen in ganz Deutschland befremdet darüber, dass über die Aufnahme des Spielbetriebs der Bundesliga oder die Eröffnung von Möbelhäusern engagiert diskutiert wird, während die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien nur eine untergeordnete Rolle spielen.

„Wir greifen aktuell tief in die Grundrechte von Kindern ein: Wir isolieren sie von ihren Spielkameraden. Wir begrenzen sie in ihrem verbrieften Recht auf Bildung. Und wir enthalten ihnen ausreichend körperliche Bewegung vor. Auch das sind Formen der Gewalt. Es braucht eine Debatte darüber, wie wir Betreuungseinrichtungen und Schulen schrittweise öffnen können. Und diese Debatte muss die Bedürfnisse der Kinder im Blick haben – nicht nur die der Leistungsgesellschaft“, so DKSB-Präsident Heinz Hilgers. 

„Der Tag der gewaltfreien Erziehung wird in Deutschland seit 2004 begangen. Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Recht des Kindes auf Gewaltfreie Erziehung. Nach jahrelanger Lobbyarbeit hat vor allem der Kinderschutzbund entscheidend dazu beigetragen, dieses Recht zu verwirklichen“, sagt OV Köln Vorsitzende Marlis Herterich.

Der Kinderschutzbund Köln ist mit seiner Familienberatungsstelle im Kinderschutz-Zentrum eine wichtige Anlaufstelle für Familien, die von Gewalt betroffen sind. Das Angebot steht auch in der aktuellen Situation zur Verfügung, ebenso die Beratung für Fachkräfte aus Schule, Kita, Jugendamt und anderen Einrichtungen.  Auch präventive Angebote wie die Elterncafès und die ehrenamtlichen Hilfen wie die KinderWillkommen-Besuche und das Elterntelefon in Kooperation mit der Nummergegenkummer unterstützen Familien, gute Lösungen für Belastungen und Überforderung zu entwickeln, um mit Liebe und Respekt zu erziehen.

Der Tag soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verant-wortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern trägt. Zudem soll er Eltern ermutigen, ihr Ideal einer gewaltfreien Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen.

Ein Rückblick – 20 Jahre Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung

von Nicole Vergin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DKSB NRW

Kampagnenposter 2000 verletztes Mädchen
Kampagnenposter 2000 verletztes Mädchen

Seit Ende des Jahres 2000 haben Kinder in Deutschland ein neues Recht. Seine Botschaft ist klar und eindeutig: Gewalt ist kein Mittel der Erziehung. Kinder zu schlagen, sie körperlich oder seelisch zu verletzen, ist gesetzlich verboten. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ So steht es im Paragrafen 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Gesetz gilt für Eltern und alle Personen, die Kinder pflegen, erziehen und beaufsichtigen.

Das Kinderrecht auf eine gewaltfreie Erziehung, das die Würde von jungen Menschen schützt, ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Elf Jahre nach der Verabschiedung der Konvention 1989 wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung auch im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Dafür hatten Organisationen wie der Kinderschutzbund lange gekämpft. Die Bundesregierung hatte sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die Rechte umzusetzen und nationales Recht anzupassen; das ist mit der Änderung des BGB geschehen.

Mädchen und Jungen haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Damit formulierte der Gesetzgeber ein deutliches Leitbild. Gewalt als Mittel der Erziehung ist nicht zu rechtfertigen, sondern verletzt die Würde des Kindes. Das Gesetz soll die Bevölkerung für Gewaltfreiheit sensibilisieren und strebt eine Bewusstseinsänderung innerhalb der Bevölkerung an. Es schafft Klarheit bei der Einschätzung dessen, was in der Kindererziehung zu tolerieren ist, und hebt die Grauzonen von „noch erlaubt” bis „nicht mehr hinnehmbar” auf. Die Misshandlung von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Jungen und Mädchen erfüllen darüber hinaus Straftatbestände.

Ein kurzer Blick in die Geschichte

Generationen von Menschen sind mit Gewalterfahrungen aufgewachsen. Noch in den 1950-er und 1960-er Jahren galt es als normal, Kinder zu schlagen. Das väterliche Züchtigungsrecht wurde zwar bereits 1958 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen, das elterliche Züchtigungsrecht bestand aber als Gewohnheitsrecht weiter. Bis 1973 waren Körperstrafen in den Schulen noch legal. Erst Ende der 1970er Jahre wurde erwogen, ein ausdrückliches Züchtigungsverbot in der Familie in das BGB aufzunehmen.

Den langen Weg dieser Bemühungen bis zum Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung beschreibt die Juristin Lore Peschel-Gutzeit in ihrem Artikel „Das Kind als Träger eigener Rechte“, der auf der Website der Deutschen Liga für das Kind nachzulesen ist.

Kampagnenposter 2000 Junge
Kampagnenposter 2000 verletzter Junge

Zwei wichtige Meilensteine im Jahr 2000:

  • Am 6. Juli 2000 beschloss der Bundestag schließlich mit großer Mehrheit das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“.
  • Es trat am 2. November 2000 in Kraft und bestimmte eine Veränderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Und heute?

Studien zeigen, dass das Gesetz aus dem Jahr 2000 durchaus ins Bewusstsein vieler Eltern gerückt und Gewalt gegenüber Kindern rückläufig ist.

Nach einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ist die Jugendkriminalität in Deutschland von 2007 bis 2015 um die Hälfte zurückgegangen. Als Ursache nennen die Forscher ausdrücklich auch den Rückgang von Gewalt in den Familien, einen positiven elterlichen Erziehungsstil und stärkere emotionale Zuwendung. (Hier gelangen Sie zur Studie.)

 Der Hallenser Professor für Strafrecht und Kriminologie Prof. Dr. Kai Bussmann, der Gewalt in der Erziehung über Jahre hinweg erforscht hat, konstatierte im Jahr 2010 einen Wertwandel in der Gesellschaft. Für über 90 Prozent der Eltern ist seiner Studie zufolge eine gewaltfreie Erziehung das Ideal. Wenn es dennoch zu Gewalt im Familienalltag komme, geschehe das mehrheitlich aus Überforderung. Auch eine Studie von Wissenschaftlern um Prof. Dr. Jörg Fegert, dem ärztlichen Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Ulm, bestätigte 2016 den Trend zu einer veränderten Einstellung der Bevölkerung gegenüber Körperstrafen.

 Trotz dieses Umdenkens in der Gesellschaft erleben immer noch viel zu viele Kinder körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt – in der Familie, im sozialen Umfeld und in Einrichtungen. Vor allem die psychische Gewalt, zum Beispiel durch Beschimpfungen und Beleidigungen, geht einer Untersuchung zufolge nicht signifikant zurück.

 Nach der repräsentativen „Gewaltstudie 2013“ der Universität Bielefeld werden 22,3 Prozent der befragten Sechs- bis 16-Jährigen oft oder manchmal von Erwachsenen geschlagen. Gewalt kommt in allen Schichten vor. Kinder in prekärer Lage werden jedoch häufiger und offenbar auch in höherer Intensität geschlagen als Kinder mit anderem sozioökonomischen Hintergrund.

 Einen Anhaltspunkt auf das aktuelle Ausmaß schwerer Gewalt bietet die polizeiliche Kriminalstatistik, die allerdings nur das Hellfeld beleuchtet, also die der Polizei bekannt gewordenen Fälle. Vor allem die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsabbildungen nimmt der Statistik zufolge zu. Der DKSB Bundesverband wertet die Polizeiliche Kriminalstatistik im Hinblick auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche jährlich aus.

 In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl der Gefährdungseinschätzungen, die die Jugendämter bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vornehmen. Durch eine höhere Sensibilität von Schulen, Kindertageseinrichtungen, der Polizei und anderen Teilen der Bevölkerung wird mehr Gewalt gegen Kinder und Jugendliche entdeckt.

 Der Tag der gewaltfreien Erziehung

Der Kinderschutzbund ruft seit 2004 jedes Jahr am 30. April zum Tag der gewaltfreien Erziehung auf. In anderen Ländern hat dieser Tag als „International No Hitting Day for Children“ bereits eine etwas längere Tradition.

Der Gedenktag soll Eltern darin unterstützen, ihre Erziehungskompetenz zu stärken und den Kinderrechten in der Familie Geltung zu verschaffen. Er erinnert aber auch daran, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder trägt. Es ist wichtig, immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, dass Gewalt – in welcher Form auch immer – im Familienalltag keinen Platz haben darf.

Präventions- und Unterstützungsangebote

Oftmals brauchen Eltern im oft aufreibenden Familienalltag Hilfe und Unterstützung, um Konflikte gewaltfrei lösen zu können. Dazu hat der Kinderschutzbund bundesweit viele Angebote entwickelt. Hierzu zählt unter anderem das erfolgreiche Elternbildungskonzept Starke Eltern – Starke Kinder®. Der Elternkurs bestärkt Mütter und Väter darin, mit Konflikten gelassener umzugehen und mehr Freude mit ihren Kindern zu erleben. Die Eltern tauschen sich untereinander intensiv aus, überdenken ihre Rollen und können so ihren Kindern mit mehr Sicherheit und Selbstbewusstsein begegnen.

Der Hintergrund: Um die gewaltfreie Erziehung als Erziehungsideal praktisch umzusetzen, wurden flächendeckende Elternbildungsangebote für Familien notwendig. Das Bundesfamilienministerium förderte von 1999 bis 2002 die Elternkurse des DKSB Starke Eltern – Starke Kinder®. So konnten die Kursangebote im DKSB und bei anderen Trägern aufgebaut werden.

Das Konzept und die Inhalte des Kursprogramms wurden von Paula Honkanen-Schoberth (ehemalige DKSB-Bundesgeschäftsführerin) und Lotte Jennes-Rosenthal entwickelt und didaktisch aufbereitet. Der erste Elternkurs fand 1985 beim Ortsverband Aachen statt und wurde von Paula Honkanen-Schoberth geleitet.

Über Starke Eltern – Starke Kinder® hinaus hält der Kinderschutzbund in vielen Orts- und Kreisverbänden Angebote zur Gewaltprävention sowie Beratungsstellen vor. Mütter und Väter können sich außerdem beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ melden. Diese Angebote werden in Zusammenarbeit mit Orts- und Kreisverbänden des Kinder-schutzbundes und anderen Trägervereinen durchgeführt.

Eine wichtige Botschaft des Kinderschutzbundes: Eltern müssen im Familienalltag nicht alles allein schaffen. Es ist hilfreich, sich mit anderen auszutauschen und sich Unterstützung von außen zu suchen.

Dazu kommen die vielfältigen Angebote im Bereich der Frühen Hilfen, die neben anderen Trägern auch der Kinderschutzbund macht. Sie richten sich an Eltern mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Dazu gehören etwa Willkommensbesuche, Eltern-Kind-Cafés oder Familienpat*innen. Diese breite Unterstützungs-Palette, die sich im Laufe der Jahre entwickelt hat, kann wesentlich dazu beitragen, Eltern zu entlasten, sodass sie gewaltfreie Lösungen im Umgang mit ihren Kindern finden.

Weiterführende Links:

Beitrag im Deutschlandfunk „Vom langen Kampf für die Kinderrechte“

Dokumentation von Erika Fehse „Wer seine Kinder liebt, der züchtigt sie“, die 2014 erstmals in der ARD gezeigt wurde

 

 

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