Beitrag Aktuelles:
25.03.2021
Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für uns nicht akzeptabel. Kommt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Form, bedeutet das eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Kinder in unserem Land. Der Gesetzentwurf fällt hinter die EU-Grundrechte-charta, die UN-Kinderrechtkonvention sowie die ständige Recht-sprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“
Die Vorsitzende des Kinderschutzbundes Köln, Marlis Herterich fügt hinzu: „Für die konkrete Kinderschutzarbeit in Köln brauchen wir echte Kinderrechte im Grundgesetz. Kindern darf nicht nur rechtliches Gehör zustehen. Sie brauchen umfassende Beteiligungsrechte nicht nur in Strafverfahren, sondern auch z.B. in der Verwaltung.
Wer Kinder wirksam schützen möchte, für den muss das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Und für eine kinderfreund-liche Gesellschaft brauchen wir eine Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Das alles wird durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht eingelöst“
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen kann hier heruntergeladen werden.
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