
10.07.2017
Fachkongress 6./7. Juli: Nur Mut! Hilfebeziehungen zwischen Zwang, Handlungsdruck und Achtsamkeit
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Mit der Einführung des § 8a im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) werden seit Oktober 2005 Einrichtungen, insbesondere auch die freien Träger der Jugendhilfe eindeutiger als bisher in die Verantwortung genommen, einen gesetzlich definierten Schutzauftrag in Fällen von Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
Dieser Schutzauftrag beinhaltet vor allem die Abschätzung einer möglichen Gefährdung und eine sich daraus ableitenden Verpflichtung zum Handeln. Diese Herausforderung gilt es anzunehmen und in fachlich ausgewiesenes und transparentes Handeln umzusetzen.
Aus diesem Grund bietet das Kinderschutz-Zentrum Köln seit 2006 einmal im Monat Fachberatung für interessierte FachkollegInnen zum Thema „Umgang mit Kindeswohlgefährdung“ an. Diese Einzelberatung bietet die Möglichkeit, eigene Praxis zu reflektieren und Handlungskompetenzen zu stärken.
Die Fachberatung wird sich sowohl mit Fragen des Vorgehens in Krisensituationen, der Abklärung des spezifischen Hilfebedarfs sowie der Hilfeplanung auseinandersetzen.
Im Mittelpunkt steht die Bearbeitung eines eingebrachten Falls. Das Angebot richtet sich an hauptamtliche MitarbeiterInnen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, wie Jugendamt, Kindertagesstätten, Soziale Dienste, Sozialpädagogische Familienhilfe, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Gesundheitswesen und Bildungseinrichtungen.
Stefan Hauschild
Tel.: 0221 – 5 77 77 0
Fax: 0221 – 5 77 77-11
s.hauschild@kinderschutzbund-koeln.de
Das Angebot ist kostenfrei. Um rechtzeitige Anmeldung mit Angabe der Kontaktdaten wird gebeten.
Informationen zur Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung
Eine qualifizierte Weiterbildung zur Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII wird über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren und über die Bildungsakademie BIS des Landesverbandes NRW des Kinderschutzbundes angeboten.
Auf Anfrage bieten wir Informationsveranstaltungen und Fortbildungen im Rahmen des Themenprofils der Familienberatungsstelle an. Solche Veranstaltungen sind kostenpflichtig.
Inhaltlicher und formaler Rahmen nach Absprache.
Informationen zu Fortbildung und Informationsveranstaltungen
Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie auf der Fortbildungsseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren , der Dachorganisation der Kinderschutz-Zentren und des fachlichen Kinderschutzes in Deutschland, bei der Fortbildungsakademie BIS des Landesverbandes NRW des Kinderschutzbundes und beim Kompetenzzentrum Kinderschutz.
Einmal pro Jahr lädt das Kinderschutz-Zentrum zu einem Fachtag rund um die Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung in den Veranstaltungsbereich des Kinderschutz-Zentrums ein. Mit Kolleginnen und Kollegen aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe, aus Schulen, Gesundheitswesen und Bildungseinrichtungen sowie aus Politik, Verwaltung und Vereinen möchten wir auf den Fachtagen in Vorträgen und Arbeitsgruppen Erfahrungen und Informationen austauschen.
Nähere Angaben zu Themen, Terminen und zur Anmeldung entnehmen sie bitte den Informationen zu den einzelnen Fachtagen.
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