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Beitrag Aktuelles:

05.04.2022

30 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland

Jedes Kind hat das Recht auf eine Kindheit und zwar gesichert durch eigene Kinderrechte! Vor 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet.

Am 5. April 1992 hat der Deutsche Bundestag die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Eine vollständige Umsetzung steht jedoch aus. Insbesondere um dem Kindeswohl Vorrang bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen zu geben und um das Recht des Kindes auf Beteiligung zu verwirklichen, müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.
 
Copyright Deutscher Kinderschutzbund

Der Kinderschutzbund fordert seit Jahren die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz. Das hätte ganz konkrete Auswirkungen auf alle Kinder in Deutschland, nicht nur in Köln. So würde zum Beispiel das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen, Kinder wären eigenständige Rechtsträger, können an Entscheidungen, die sie betreffen wirklich teilhaben. Sie würden durch die Gesetze besser gefördert und vor allem besser geschützt werden können.

„Wenn Bürger*innen gefragt werden, gibt es eine überwältigende Mehrheit: in Hessen stimmten 2018 rund 89% für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung. Wir müssen an unsere Bundestagsabgeordneten schreiben und einfordern, dass sie in dieser Legislaturperiode endlich Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen!!“

(Lars Hüttler, Geschäftsführer Kinderschutzbund Köln)

Mangelnde Bildungschancen, Gewalt in der Familie und Armut – das ist der traurige Alltag für viele junge Menschen, auch in Köln. Helfen Sie mit, damit Kinder eben nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten. Wenn Sie nicht wissen, welcher Bundestagsabgeordneter für Sie zuständig ist, dann finden Sie hier weitere Informationen. Ein Musterschreiben dazu finden Sie hier:

Musterschreiben Kinderrechte

 

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