| Begleiteter Umgang |
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Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Es ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe für von hochstrittiger Trennung und Scheidung betroffene Kinder und deren Eltern. Ziel ist es, die Eltern so weit wie möglich zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hinzuführen und sie dementsprechend zu unterstützen. Begleiteter Umgang im Rahmen der Familienberatungsstelle im Kinderschutz-Zentrum stellt auch einen geschützten Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte bereit, die ansonsten nicht zustande kommen würden (z.B. bei Verdacht auf körperliche oder sexuelle Kindesmisshandlung). Die Beratung der Familien übernehmen hauptamtliche Fachkräfte, der konkrete Begleitete Umgang wird in vielen Fällen von ausgebildeten und supervidierten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen durchgeführt. |
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