Kinderschutzbund Köln
Kinderschutz-Zentrum
Informationen zur Fachberatung
Mit der Einführung des § 8a im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) werden seit Oktober 2005 Einrichtungen, insbesondere auch die freien Träger der Jugendhilfe eindeutiger als bisher in die Verantwortung genommen, einen gesetzlich definierten Schutzauftrag in Fällen von Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.

Dieser Schutzauftrag beinhaltet vor allem die Abschätzung einer möglichen Gefährdung und eine sich daraus ableitenden Verpflichtung zum Handeln.

Diese Herausforderung gilt es anzunehmen und in fachlich ausgewiesenes und transparentes Handeln umzusetzen. 

Aus diesem Grund bietet das Kinderschutz-Zentrum Köln seit August 2006 einmal im Monat eine offene Gruppe (Einstieg jederzeit möglich) für interessierte FachkollegInnen zum Thema „Umgang mit Kindeswohlgefährdung“ an. Diese Gruppe bietet die Möglichkeit, eigene Praxis zu reflektieren und Handlungskompetenzen zu stärken. 

Insbesondere geht es dabei um folgende Fragestellungen: 

  • Wie schätze ich eine mögliche Kindeswohlgefährdung ein?
  • Wann sind Grenzen der Belastbarkeit für Kinder erreicht?
  • Wie gestalte ich den Umgang mit Familien, in denen es zu Gewalt und/oder Vernachlässigung kommt?
  • Welche Unterstützung und Hilfe kann/muss ich den Eltern und Kindern geben?
  • Wann ist die Einbeziehung anderer Institutionen angebracht bzw. geboten?

Die Gruppe wird sich sowohl mit Fragen des Vorgehens in Krisensituationen, der Abklärung des spezifischen Hilfebedarfs sowie der Hilfeplanung auseinandersetzen. 

Im Mittelpunkt der Treffen steht die Bearbeitung eines von den TeilnehmerInnen eingebrachten Falls. Orientiert an den Ressourcen der HelferInnen und der Familien werden mit Hilfe verschiedener Methoden Perspektiven für das weitere Vorgehen entwickelt. 

Das Angebot richtet sich an hauptamtliche MitarbeiterInnen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, wie Jugendamt, Kindertagesstätten, Soziale Dienste, Sozialpädagogische Familienhilfe, offene Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheitswesen und Bildungseinrichtungen.

Eine qualifizierte Weiterbildung zur Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII wird über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren und über die Bildungsakademie BIS des Landesverbandes NRW des Kinderschutzbundes angeboten.

Ansprechpartner:

Winfried M. Zenz

Tel.: 0221 – 5 77 77 0

Fax: 0221 – 5 77 77-11

E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Das Angebot ist kostenfrei. Da es sich um eine offene Gruppe handelt, ist die Teilnahme auch an einzelnen Treffen möglich. Um rechtzeitige Anmeldung mit Angabe von Name, Institution, Telefon-Nummer, Fax-Nummer und E-Mail wird gebeten!

 

Faltblatt Interdisziplinäre Fachberatung "Kindeswohlgefährdung"

 
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